Das Referenzprojekt Gemeinde X., welches die A. AG in ihrer Offerte unter Ziffer 2.3 Referenzprojekte aufgeführt hat, genügt den Anforderungen nicht. (…). Dass die Gemeinde X. deutlich weniger Einwohner als in der Ausschreibung verlangt aufweist, bestreitet die Beschwerdegegnerin nicht. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die beiden weiteren Referenzen Y. und Z. der A. AG das Eignungskriterium E06 erfüllen.