2. 2.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die A. AG erfülle das Eignungskriterium E06 nicht. So habe diese mit Referenzobjekt W. nur ein Referenzprojekt nennen können, das die Kriterien erfülle. Das Referenzobjekt X. genüge nicht, da die Gemeinde X. deutlich weniger als die in der Ausschreibung verlangten mindestens 15'000 Einwohner habe.