E06 haben Konkurrenzunternehmen, welche keine drei Referenzobjekte im Bereich Einwohnerkontrolle mit über 15‘000 Einwohnern präsentieren können, unter Umständen von einer Angebotseinreichung abgesehen, obwohl sie ihr System in einem komplexen technischen Umfeld handhaben könnten. Diese durften aber darauf vertrauen, dass nur solche Anbieter zum Submissionsverfahren zugelassen werden, welche das klar formulierte Eignungskriterium E06 erfüllen. Andernfalls wäre der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.