Der Anbieter hat mindestens drei Referenzen einzureichen, mit welchen er vorweisen kann, dass er selbst ein Einwohnerkontrollsystem für über 15‘000 Einwohner umgesetzt hat. Somit müssen es erstens mindestens drei Referenzen sein, zweitens müssen es Einwohnerkontrollsysteme sein und drittens müssen mit diesen Systemen über 15‘000 Einwohner kontrolliert werden können. Ob das Eignungskriterium erfüllt ist, kann somit nur mit ja oder nein beantwortet werden. Die Beschwerdegegnerin hat sich mit dieser Formulierung selbst einen engen Rahmen gesetzt und auf eine offenere Formulierung wie zum Beispiel „vergleichbare Projekte“ verzichtet.