Das Eignungskriterium „E06 Kunden-Referenzen Einwohnerkontrolle“ hat die Beschwerdegegnerin wie folgt definiert: „Der Anbieter muss mindestens 3 Referenzprojekte (inkl. Jahr der Umsetzung) mit über 15‘000 Einwohnern vorweisen können.“ Dieser Wortlaut ist klar und lässt weder einen Ermessens- noch einen Auslegungsspielraum zu: Der Anbieter hat mindestens drei Referenzen einzureichen, mit welchen er vorweisen kann, dass er selbst ein Einwohnerkontrollsystem für über 15‘000 Einwohner umgesetzt hat.