1.3. Der Auftraggeber legt im Rahmen der Ausschreibung fest, welche Eignungskriterien der Anbieter erfüllen und welche Nachweise er erbringen muss (Art. 8 VöB). Der Auftraggeber kann einen Anbieter vom Vergabeverfahren ausschliessen, wenn dieser insbesondere die Eignungskriterien nicht erfüllt (Art. 11 Abs. 1 lit. a VöB).