2. Per 12. April 2016 gingen Angebote von vier Anbietern ein, unter anderem von der A. AG und der B. AG, welche beide die Software NEST offerierten. 3. Mit Verfügung vom 29. Juni 2016 erteilte die Verwaltungspolizei der A. AG für ihr Angebot über CHF 111‘820.00 plus jährlich wiederkehrenden Kosten für Softwarelizenzen, Support und Wartung zu CHF 50‘869.00 den Zuschlag, da sich deren Angebot unter Berücksichtigung aller erforderlichen Schnittstellenkosten als wirtschaftlich günstigstes erwiesen habe und es die Zuschlagskriterien am besten erfülle.