So bleibt beim Gebäude der Beschwerdeführer doch eine - wenn auch an den mittleren Wintertagen mit 30 Minuten relativ kurze - vollständige Besonnung erhalten. Die Mehrbeschattung von 1.5 Stunden an mittleren Sommertagen und von 1.25 Stunden an mittleren Wintertagen übersteigt die Beschattung durch ein Gebäude in Regelbauweise somit relativ marginal, zumal in den Wintermonaten viele andere Wohnbauten - wenn überhaupt - nur während kurzer Zeit besonnt sind.