die Hälfte also. Wo aber mit der Ausnahmebewilligung eine allzu grosse Abweichung von der Normordnung gebilligt werde, führe die Gewährung der Ausnahme zu einer unzulässigen Normkorrektur. Auch sei es planungsrechtlich unerwünscht, eine Arealüberbauung von insgesamt 8 Mehrfamilienhäusern etappenweise und ohne Quartierplan, wo u.a. auch eine durchdachte Anordnung der Baukörper unter Wahrung der Normabstände hätte geplant werden müssen, zu erstellen. Weiter zu beachten sei schliesslich das vorliegend praktisch flache Gelände: