Im Sommerhalbjahr kämen zu den 182 Schattenstunden durch den Regelbau (1 Stunde mehr Schatten als ohne Baute) 274 Schattenstunden (1 Stunde 30 Minuten mehr als mit Regelbaute) durch die geplante Baute hinzu. Im Winterhalbjahr kämen zu den 639 Schattenstunden durch den Regelbau (3 Stunden 30 Minuten mehr Schatten als ohne Baute) 228 Schattenstunden (1 Stunde 15 Minuten) hinzu. Die nach Erstellen der geplanten Baute verbleibende Besonnungszeit betrage am mittleren Sommertag 4 Stunden und 50 Minuten und am mittleren Wintertag gerade noch 30 Minuten. Das Ausmass der Beschattung sei somit enorm. Da es im Kanton Appenzell I.Rh. keine