Die ohnehin hinzunehmende Beschattung durch eine Baute in Regelbauweise betrage 3.5 Stunden, die Mehrbeschattung durch die geplante Baute betrage 1.25 Stunden (4.75 Stunden Beschattung durch geplante Baute minus 3.5 Stunden Beschattung durch eine Baute in Regelbauweise). Wenn man zudem berücksichtige, dass zwar nicht das Erdgeschoss, aber das Obergeschoss ab zirka 11.00 Uhr besonnt sei, die Mehrbeschattung dort also weniger als eine Stunde betrage, könne auch hier nicht von unhygienischen oder unerwünschten Verhältnissen ausgegangen werden.