Nach Auffassung der Standeskommission führe diese Mehrbeschattung nicht zu unhygienischen oder unerwünschten Verhältnissen, bleibe doch die Südostfassade immerhin 4.5 Stunden der maximalen Besonnungszeit von 7 Stunden besonnt. Im Winter sei die Südostfassade von 07.14 Uhr (Sonnenaufgang) bis maximal rund 12.30 Uhr besonnt, die gesamte Besonnungszeit betrage damit etwa 5.25 Stunden.