Die gesamte Besonnungszeit betrage damit im Sommer knapp 7 Stunden; die ohnehin hinzunehmende Beschattung durch eine Baute in Regelbauweise betrage 1 Stunde, die durch die geplante Baute bewirkte Mehrbeschattung betrage 1.5 Stunden (2.5 Stunden Beschattung durch geplante Baute minus 1 Stunde Beschattung durch eine Baute in Regelbauweise). Nach Auffassung der Standeskommission führe diese Mehrbeschattung nicht zu unhygienischen oder unerwünschten Verhältnissen, bleibe doch die Südostfassade immerhin 4.5 Stunden der maximalen Besonnungszeit von 7 Stunden besonnt.