Beschattung bei den Berechnungen resultiert habe. Die Schlussfolgerung der D. AG, die Voraussetzungen für einen reduzierten Gebäudeabstand seien nicht genügend erfüllt, beschlage demgegenüber eine Rechtsfrage. Diese sei indessen allein von den Behörden zu entscheiden. Der Bezirksrat Oberegg habe sich jedoch ausschliesslich auf die Beurteilung der D. AG abgestützt, ohne sich mit den Vorbringen der Parteien näher auseinanderzusetzen.