Dieser Rekursentscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 2. Die D. AG, St.Gallen, reichte am 18. Juni 2014 dem Bezirksrat Oberegg auf dessen Auftrag hin die ortsplanerische Beurteilung ein, wonach die geplante Bebauung gegenüber dem altrechtlich bestehenden Gebäude eine übermässige Beschattung erzeuge. Die Beurteilung stützte sie auf die von ihr erstellten Dauerschattenkonstruktionen.