So bedürfe es zur Abklärung der Beeinträchtigung der Besonnung ein Besonnungsdiagramm, das bezogen auf die konkrete örtliche Situation und im Vergleich mit der heutigen Situation Auskunft über die B. und C. nach Erstellung der geplanten Baute noch verbleibende Besonnungszeit im Sommer und im Winter gebe. Sollte die Nachprüfung der Besonnung ergeben, dass nach der Realisierung der geplanten Baute nur noch so wenig Sonnenlicht verbleibe, dass von unhygienischen oder unerwünschten Verhältnissen auszugehen sei, wäre das Baugesuch abzulehnen. Ansonsten wäre es so weit zu korrigieren, dass ein Minimum an Sonnlicht verbleibe.