Der Bezirksrat Oberegg wies die Einsprache am 26. März 2013 mit der wesentlichen Begründung ab, dass nach Art. 48 aBauV ein geringerer Gebäudeabstand bewilligt werden könne, da der neue Bau den Grenzabstand einhalte und keine unhygienischen oder sonst unerwünschten Verhältnisse entstünden.