Dagegen haben B. und C., Miteigentümer der westlichen an die Parzelle Nr. x angrenzenden Parzelle am 27. Dezember 2012 Einsprache erhoben. Sie beantragten zur Wahrung einer angemessenen Besonnung der sich auf ihrer Parzelle befindlichen Wohnbaute und einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Aussicht in das Rheintal eine Erhöhung des Grenzabstands des entlang der Grundstücksgrenze geplanten Mehrfamilienhauses (Haus 8) von 5.4m auf 8.0m.