3.3. Gemäss Aussagen des Berufungsklägers habe der erste Schuss B. auf das Schmaltier getätigt. Dieses habe hinten gezeichnet. Da er gesehen habe, dass das Tier angeschweisst gewesen sei, habe er selber auch auf das Schmaltier geschossen. Auf seinen Schuss hin sei es zu Boden gesackt und sei in seine Richtung den Abhang hinuntergerollt. Dann sei wieder ein Schuss von B. gefallen, vermutlich auf die Hirschkuh, da für ihn klar gewesen sei, dass B. nicht auf das tote Schmaltier schiesse.