Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Jagdkollege von A., B., zuerst auf das Schmaltier geschossen habe, welches gezeichnet habe, eingesackt sei und danach mit der Hirschkuh über die Weide geflüchtet sei. Daraufhin habe A. ebenfalls auf das flüchtige angeschossene Schmaltier geschossen. Nach der im Zeitpunkt der Tat gültigen Gesetzesbestimmung von Art. 29 lit. b aJaV seien Kugelschüsse auf flüchtiges Wild generell verboten gewesen und A. hätte unweidmännisch gehandelt. Mit der Revision von Art. 29 lit. b JaV seien Kugelschüsse auf flüchtiges, angeschossenes Wild zulässig, wenn ein zweiter, sicherer Schuss möglich sei.