5. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. erliess am 10. November 2015 folgenden Entscheid: „1. A. wird der fahrlässigen Verletzung von Bestimmungen der Verordnung zum Jagdgesetz schuldig gesprochen. 2. Das erlegte Wild wird vollumfänglich zu Eigentum des Kantons Appenzell I.Rh. eingezogen. 3. A. wird mit einer Busse von CHF 500.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von fünf Tagen. (…).“ 6. Gegen diesen Entscheid meldete der Rechtsvertreter von A. mit Schreiben vom 11. November 2015 die Berufung an.