Die Behörden gingen bei der Frage der guten Gesamtwirkung der geplanten Gebäude richtigerweise davon aus, welcher Baustil sich nach heutiger Auffassung gut in die Landschaft einpasst. Offen bleiben kann deshalb, ob in Zukunft Bauformen, welche heute noch nicht von der Allgemeinheit als gefällig beurteilt werden, durch Weiterentwicklung ästhetischer Werte akzeptiert würden. Der Einwand der Beschwerdeführerin, die Behörde verhalte sich protektionistisch, indem sie sich vor fremden und neuartigen architektonischen sowie gestalterischen Ideen verschliesse, ist demnach nicht relevant.