Ebenfalls hat sie ihren Entscheid an der ästhetischen Qualität der Landschaft, in welcher die Überbauung der Beschwerdeführerin geplant ist, gemessen. Diese ist von relativ hoher Qualität: Sie befindet sich prominent am Siedlungsrand vor dem Eingang zum idyllischen Dorf Schwende, in welchem Dachformen grössere Aufmerksamkeit zukommt als mitten in einem überbauten Gebiet, wie beispielsweise die von der Beschwerdeführerin erwähnte Überbauung in Appenzell. Die Behörden gingen bei der Frage der guten Gesamtwirkung der geplanten Gebäude richtigerweise davon aus, welcher Baustil sich nach heutiger Auffassung gut in die Landschaft einpasst.