O., S. 144). Auch hängt das Ausmass der geforderten Eingliederung einer Baute entscheidend vom Grad der Schutzwürdigkeit der in Anspruch genommenen Landschaft ab (vgl. Waldmann/Hänni, a.a.O., Art. 3 N 27). Je höher die Qualität der Umgebung ist, umso empfindlicher reagiert sie auf Veränderungen und umso höher sind die Ansprüche an die Gestaltung des Bauvorhabens. Die regional übliche Bauweise gibt den Siedlungen ein eigenes Gepräge und ergibt einen Massstab für die Gestaltung von Neubauten (vgl. Zumstein, a.a.O., S. 132 f.).