Aus diesem gebauten Umfeld könne keine Pflicht abgeleitet werden, den First horizontal zu gestalten bzw. kein Verbot abgeleitet werden, die Firste geneigt zu gestalten. Im Gegenteil seien die ansteigenden Firste ein Element, mit dem die Überbauung auf die Landschaft Rücksicht nehme. Damit werde die an Siedlungsrändern verstärkt gute Gesamtwirkung erzielt. Die Tatsache, dass bis heute im Quartier und im Kanton Appenzell I.Rh.