4. 4.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die vorliegend strittigen ansteigenden Firste spannungsvolle Architektur ermöglichen würden. Das Baugesetz des Kantons Appenzell I.Rh. verfolge den Zweck, die baukulturelle Differenzierung zu anderen Landschaften und damit die kontinuierliche Fortführung des einzigartigen appenzellischen Landschaftsbildes zu stärken. Das Projekt mit den ansteigenden Firsten passe sich der geschwungenen Hügellandschaft an. Die ansteigenden Firste würden durchaus dazu beitragen, den Gesetzeszweck der baukulturellen Differenzierung zu stärken.