Mit dem Quartierplan werden die planerischen Voraussetzungen für die geordnete Erschliessung, Überbauung und Nutzung dieses Baugebiets geschaffen. Dazu gehören insbesondere eine sorgfältige Einpassung der Bauten in die bauliche und landschaftliche Umgebung am Siedlungsrand (Art. 2 QPR). Mit einer sorgfältigen Gestaltung der Bauten und deren Umgebung soll eine gute Gesamtwirkung, sowie eine gute Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild der näheren Umgebung erreicht werden (Art. 9 Abs. 1 QPR).