Auf einer trapezförmigen Grundfläche ist ein Satteldach mit rechtwinkligen Dachflächen und waagrechtem Verlauf von First und Traufen durchaus möglich. Dabei würden sich lediglich die Dachvorsprünge von der breiteren Grundseite des Trapezes zur schmaleren Seite vergrössern, zumal der Dachvorsprung gemäss Quartierplan - entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin - nicht konstant sein muss. Verbindlich festgelegt sind mittels Quartierplan nur die 86 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang