2.2. Der Quartierplan inkl. Reglement wurden am 11. Februar 2014 von der Standeskommission Appenzell I.Rh. bewilligt. Das Reglement und die im Quartierplan gemachten Feststellungen sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht haben erläuternden Charakter. Das Überbauungskonzept ist richtungsweisend (Art. 1 Abs. 3 QPR). Wo im Quartierplan keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Bauvorschriften und Bestimmungen der Regelbauweise für die Wohnzone W2 gemäss kantonaler Baugesetzgebung (Art. 1 Abs. 2 QPR). Die Hauptbauten müssen innerhalb der Baubereiche A1-A5 und B1-B3 erstellt werden (Art. 7 Abs. 1 QPR).