Der rechtskräftig bewilligte Quartierplan habe damit die Umsetzungsmöglichkeiten nicht nur eingeschränkt, sondern alle anderen Projektvarianten ausser jener mit den geneigten Dachfirsten ausgeschlossen. Der angefochtene Entscheid würde somit dazu führen, dass der rechtskräftig bewilligte Quartierplan nicht umgesetzt werden könnte.