Es wäre eine abgerundete Dachkonstruktion notwendig, welche mit dem vorliegenden Quartierplan allerdings nicht kompatibel sei und auch einordnungstechnisch keinen Sinn ergeben würde. Wenn das Dach wie vorliegend vorgeschrieben mit einem konstanten Dachvorsprung ausgestaltet werden müsse, verändere sich die Dach- oder die Traufneigung bei konstanter Fristhöhe wegen der sich verändernden Hausbreite laufend. Der rechtskräftig bewilligte Quartierplan habe damit die Umsetzungsmöglichkeiten nicht nur eingeschränkt, sondern alle anderen Projektvarianten ausser jener mit den geneigten Dachfirsten ausgeschlossen.