Das strittige Bauprojekt liege zum einen am Ortseingang von Schwende, an der von Süden ins Dorf hineinführenden Überlandstrasse. Das Bauprojekt sei weit am Siedlungsrand geplant; das überbaute Gebiet ende südlich und westlich der geplanten Bauten. Bislang hätten die östlich und nördlich angrenzenden Grundstücke den Siedlungsrand gebildet. Die aus Gründen der Einpassung geforderte Gestaltung der Dachfirste setze die Zonenordnung nicht ausser Kraft. Es sei zweifellos gleichwohl möglich, die Bauparzelle nach den Vorgaben von Nutzungs- und Quartierplan zu überbauen.