Auf diesen Aufriss- oder Schnittplänen würden die Dachfirste ausnahmslos horizontal verlaufen. Die Behauptung der Rekurrentin, mit dem Quartierplan seien in gestalterischer Hinsicht Satteldächer mit ab- oder aufsteigenden Firsten bewilligt sowie als mit dem Ortsbild vereinbar erklärt worden, sei falsch. Der Quartierplan verlange zwar Satteldächer (Art. 9 Abs. 4 QPR), ab- oder aufsteigende Firste würden darin aber nicht geregelt. 83 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang