QPR erlaube weiter Abweichungen von maximal +/- 10%. Naturgemäss könne in einem Grundrissplan wie dem Situationsplan des Quartierplans die Höhe eines geplanten Objektes nicht dargestellt werden. Dazu bedürfe es eines Aufrisses. Der Quartierplan enthalte aber keinen solchen Schnittplan. Die Möglichkeit, vom Firstverlauf 10% abzuweichen, könne sich daher nur auf die im Situationsplan eingezeichnete Himmelsrichtung der Firste beziehen, nicht aber auf den vertikalen Verlauf der Firste. Dem Planungsbericht, dem Plan und dem Reglement seien keine Informationen über den Höhenverlauf der Dachfirste zu entnehmen.