Somit ist ein ausserhalb des Körpers liegendes objektiv feststellbares, sinnfälliges, eben unfallähnlichen Ereignis nachgewiesen, welches unmittelbare Ursache des Meniskusrisses darstellt, zumal aufgrund der Akten keine Degeneration oder Erkrankung des rechten Kniegelenks erkennbar ist, welche auf eine eindeutige Ursache des Meniskusrisses schliessen lässt. So lautet die Beurteilung von Dr. med. C. aufgrund des MR, dass neben des Innenmeniskusrisses und einer leichtgradigen irritativen Synovialitis der medialen sowie postero-medialen Gelenkkapsel kein Nachweis weiterer meniskaler sowie kapsulo-logamentärer Läsion ersichtlich sei.