Diese Aussage wiederholte er in seiner - innerhalb dreier Tage nach Erhalt der Verfügung verfassten - Einsprache und präzisierte, dass der Schlag aufs Knie Folge davon gewesen sei, dass er mit voller Wucht in ein für ihn nicht einsehbares Loch auf dem Jogging-Weg getabst sei. An der Hauptverhandlung schilderte er schliesslich seine Strecke, welche er jeweils (…) jogge, noch etwas detaillierter, wonach er (…) auf die Wiese gelangt sei, in welcher er in eine Mulde bzw. ein Loch getabst sei.