3. Dezember 2015 habe der Beschwerdeführer direkt nach dem Training Schmerzen in seinem Knie gehabt. Im Fragebogen, den der Beschwerdeführer am 21. Dezember 2015 ausgefüllt hatte, erwähnte er einen Schlag aufs Knie während des Joggens, er habe sich aber weder vertrampt (dieser Begriff wird im Volksmund für das Einknicken des Fusses benutzt), noch sei er ausgerutscht. Diese Aussage wiederholte er in seiner - innerhalb dreier Tage nach Erhalt der Verfügung verfassten - Einsprache und präzisierte, dass der Schlag aufs Knie Folge davon gewesen sei, dass er mit voller Wucht in ein für ihn nicht einsehbares Loch auf dem Jogging-Weg getabst sei.