B. gegangen, der notiert habe, dass der Verunfallte einen „Fehltritt“ beim Joggen gemacht und als Folge einen Meniskusriss am rechten Knie medial erlitten habe. Bei der Ausfüllung des Unfallscheins am 21. Dezember 2015 habe er der Formulierung wenig Beachtung gegeben, weil es für ihn und die behandelnden Ärzte klar gewesen sei, dass es ein Unfallereignis sei. Der Operateur Dr. med. D. halte fest, dass er keine Nebenverletzungen wie Knorpelläsionen oder andere lädierte Kniebinnenläsionen habe finden können.