6. Gegen den Einspracheentscheid der Vaudoise Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft AG (folgend: Beschwerdegegnerin) reichte der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 8. April 2016 Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, ein und stellte eingangs aufgeführtes Rechtsbegehren. (…) III.