Es habe ihm einen Schlag aufs Knie gegeben und er habe nicht weiterrennen können. Es handle sich somit um eine zweite Version, zum Teil sogar widersprüchlich mit dem Fragebogen vom 21. Dezember 2015, welcher vor Bekanntgabe der Leistungsablehnung der Vaudoise ausgefüllt worden sei. Eine spezielle programmwidrige Bewegung während des Joggens sei nicht erwiesen. Von einem ausserordentlichen Kraftaufwand, einer überdurchschnittlichen Anstrengung sei auch nirgends die Rede. Aus der Tatsache des plötzlichen Schmerzens könne keinesfalls geschlossen werden, dass ein äusserer Faktor auf den Körper gewirkt habe.