Als Begründung führte sie im Wesentlichen an, dass in der Unfallmeldung sowie im Fragebogen vom 21. Dezember 2015 keine besondere Bewegung angegeben werde. Der Versicherte bestätige, dass die Verletzung unter normalen Bedingungen entstanden sei. Er habe sich nicht vertrampt und sei auch nicht ausgerutscht. Die Schmerzen habe er direkt nach dem Training verspürt. Erstmals in seiner Einsprache erwähne er, dass er mit voller Wucht in ein Loch gerannt sei. Es habe ihm einen Schlag aufs Knie gegeben und er habe nicht weiterrennen können.