Die Bagatell-Unfallmeldung erfolgte am 3. Dezember 2015 durch den Arbeitgeber. Darin wurde angegeben, dass A. in der Mittagspause joggen gegangen sei. Direkt nach dem Training hätte er Schmerzen in seinem Knie gehabt und habe sich gedacht, dass er wohl etwas vertrampt habe. Die Schmerzen seien jedoch bestehen geblieben. Deshalb sei er am 14. Oktober 2015 zum Arzt gegangen.