74 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang 2.9. UVG, unfallähnliche Körperschädigung (Art. 9 Abs. 2 UVV) Erwägungen: I. 1. A, Jahrgang 1984, ist durch seinen Arbeitgeber obligatorisch bei der Vaudoise Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft AG gegen Unfälle versichert. Seit dem Joggen über die Mittagspause des 22. Septembers 2015 hatte er Schmerzen in seinem rechten Knie. Wegen der Schmerzen im rechten Kniegelenk begab sich A. am 14. Oktober 2015 erstmals zur ärztlichen Behandlung bei Dr. med. B.