1. A. verpachtete mit Vertrag vom 16. Juni 1999 die Parzelle Nr. x, welche 191 Aren Wiesland und 90 Aren Weideland umfasst, an B. für die Pachtdauer von sechs Jahren. Ebenfalls am 16. Juni 1999 schlossen B. als Abgeber und C. als Abnehmer mit Genehmigung des Amts für Umweltschutz einen Hofdünger-Abnahmevertrag ab, wonach sich C. verpflichtete, B. jährlich 130 m3 Schweinedünger abzunehmen. A. und B. schlossen am 1. Februar 2007 erneut einen Pachtvertrag über die Parzelle Nr. x für die Dauer vom 1. Mai 2007 bis 30. April 2013.