2.8. Pachterstreckung (Art. 27 Abs. 2 LPG). Weder das Bestehen eines Unterpachtvertrags noch ein Familienzwist auf Stufe der Eltern von Pächter und Verpächter machen die Erstreckung der Hauptpacht für den Verpächter unzumutbar. Erwägungen: I.