Wäre sie nicht dem AVE GAV FAR unterstellt, würde sie durch tiefere Arbeitnehmerkosten gegenüber dem konkurrenzierten, dem AVE GAV FAR unterstellten Wirtschaftszweig der Unterlagsbodenleger einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Der im Vergleich zu konventionellen Unterlagsboden höhere Preis des Sichtestrichs rechtfertigt sich auf dem Markt dahingehend, als dass mit diesem sowohl ein Unterlagsboden (Anhydritfliessestrich) als auch ein Endbelag (Schlussbehandlung des Anhydritfliessestrichs als Sichtstrich als Substitut für einen anderen Bodenbelag wie Parkett, Platten, etc.) gekauft wird.