definiert als Schicht aus Estrichmörtel, die auf der Baustelle direkt auf den Untergrund, mit oder ohne Verbund, oder auf eine zwischenliegende Trenn- oder Dämmschicht aufgebracht wird, um eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen, einen gleichmässigen Untergrund für einen Bodenbelag zu gewinnen, den Druck gleichmäßig auf die darunterliegende Dämmung zu verteilen oder unmittelbar genutzt zu werden. Wie die Beklagte selbst ausführt, wird der Anhydritfliessboden direkt auf den Rohboden eingegossen. Vorgängig braucht somit kein zusätzlicher Unterlagsboden eingebracht zu werden.