Die Allgemeinverbindlicherklärung will einheitliche Mindestarbeitsbedingungen für die auf dem gleichen Markt tätigen Unternehmen schaffen und damit verhindern, dass ein Unternehmen durch schlechtere Arbeitsbedingungen einen Wettbewerbsvorteil erlangen kann, der als unlauter gilt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_377/2009 vom 25. November 2009 E. 3.1). 64 - 114 Geschäftsbericht 2016 – Anhang