Die Beklagte verwende Anhydrit primär im Sinne eines Fliessestrichs als Ober- bzw. Deckbelag. Der Anhydritfliessboden werde direkt auf den Rohboden oder auf einen bestehenden Unterboden eingegossen, nivelliert und anschliessend in aufwendigen Arbeitsschritten nachbearbeitet (geschliffen, geölt, versiegelt). Seine Einbringung in aufwendigem Verfahren als auch seine intensive Nachbehandlung (mecha¬nisch und chemisch) und der darauffolgende Schutz erfordere eine zeitintensive und hochpräzise Arbeit sowie Erfahrung, da in aller Regel keine weiteren Böden darauf verlegt würden.