31 Abs. 1 VerwGG). Sie ist auch zur vorfrageweisen Überprüfung, ob ein Betrieb, von welchem die Klägerin Bei-träge verlangt, überhaupt dem GAV FAR untersteht, zuständig (vgl. Urteil des Bundes-gerichts 9C_211/2008 vom 7. Mai 2008 E. 4.6). 2. Die Klägerin ist berechtigt, in eigenem Namen Klagen zu erheben (Art. 23 Abs. 1 GAV FAR). (...) III.